Europa
Seit 2006 beschäftigt sich die Europäische Kommission intensiv mit Fragen der regulatorischen Rahmenbedingungen für die RFID-Technologie. In Workshops, Konsultationen, Konferenzen und einer eigens eingesetzten RFID-Expertengruppe diskutiert sie mit Vertretern der relevanten Interessensgruppen über Anwendungsgebiete, technologische Trends und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die Politik.
In einer ersten Mitteilung „RFID in Europa“ vom März 2007 (KOM (2007) 96) analysiert die EU-Kommission den Handlungsbedarf und definiert wesentliche, künftige Aktivitäten. Dabei sollen einerseits Hindernisse für die breite Einführung von RFID überwunden und andererseits der Schutz von Privatsphäre, Umwelt und Gesundheit gewährleistet werden. Klare und vorhersehbare rechtliche Rahmenbedingungen für den Binnenmarkt sind ein wichtiger Faktor, um Anwendern Rechtssicherheit für künftige Investitionen zu geben. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einhaltung des Datenschutzes und der Wahrung der Privatsphäre. Augenmerk richtet die EU-Kommission auch auf die internationale Steuerung des Internet der Dinge. In weiteren Initiativen wird die EU-Kommission diese Themen detailliert betrachten.
Datenschutz und Sicherheit
Kernpunkt der europäischen Diskussion zum Datenschutz bei RFID ist die Forderung, dass RFID-Anwender vorab bewerten sollen, ob ihre Anwendung personenbezogene Daten verarbeitet und damit Relevanz für die Privatsphäre hat. Wenn dies der Fall ist, soll das Konsequenzen für die Behandlung der Daten und die Information der Öffentlichkeit haben. Auch eine Verpflichtung zur Deaktivierung von Transpondern im Einzelhandel soll an das Ergebnis dieser sogenannten Datenschutzfolgenabschätzung geknüpft werden. Ein europaweit einheitliches Zeichen soll auf die Präsenz von Lesegeräten sowie – im Einzelhandel – auf mit Transpondern versehene Produkte hinweisen. Einzelhändler, die RFID einsetzen, sollen es ermöglichen, Transponder in oder auf Produkten einfach und kostenlos zu deaktivieren. Dies geschieht entweder automatisch oder auf Wunsch des Kunden. Welche Variante der Händler wählen darf, hängt vom Ergebnis der Datenschutzfolgenabschätzung ab.
Entsprechende Empfehlungen hat die EU-Kommission im Mai 2009 veröffentlicht. Die nächsten Schritte sind nun die Entwicklung eines einheitlichen RFID-Zeichens durch die europäischen Normungsgremien; die betroffenen Akteure sind aufgefordert, die Entwicklung eines solchen Zeichens zu unterstützen. Außerdem soll die Wirtschaft bis Mai 2010 in Zusammenarbeit mit Vertretern der Zivilgesellschaft einen Regelungsrahmen für die geforderte Datenschutzfolgenabschätzung entwickeln.
Das Informationsforum RFID begrüßt die Empfehlung der EU-Kommission grundsätzlich, da sie nach langen Beratungen die dringend gebotene Planungssicherheit für Unternehmen wiederherstellt. Positiv zu bewerten sind auch die Bemühungen der EU-Kommission um eine Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft. Die im Informationsforum RFID aktiven Unternehmen teilen die Auffassung der EU-Kommission, dass ein verlässlicher Rechtsrahmen wichtige Voraussetzung für die weitere Verbreitung der Technologie ist. Gleichzeitig darf aber Innovation nicht durch starre Vorschriften behindert werden, die den weiteren technologischen Entwicklungen keine Rechnung tragen können. Wichtig ist daher jetzt eine effiziente und praxisnahe Umsetzung dieser Empfehlung, die die Wirtschaft nicht zusätzlich belastet. RFID-Anwender wissen, dass ein Erfolg der Technologie nicht ohne eine entsprechende Verbraucherakzeptanz möglich ist; insofern liegt die Umsetzung der Empfehlung auch in ihrem Interesse.
Bei der Diskussion über RFID und Datenschutz ist es grundsätzlich erforderlich, eine Balance zwischen technologischer Entwicklung, wirtschaftlicher Machbarkeit und schutzwürdigen Interessen der Verbraucher zu finden. Eine übermäßig detaillierte Festschreibung des Regulierungsrahmens für RFID könnte im Ergebnis sogar den weiteren Fortschritt der Technologie behindern. Auch erfordert die derzeit noch geringe Verbreitung der Technologie in verbrauchernahen Bereichen, wie z.B. dem Einzelhandel, keine regulatorischen Festschreibungen. Die Rechte der Verbraucher sind durch das geltende Datenschutzrecht und durch freiwillige Angebote der Wirtschaft hinreichend gewahrt.
Steuerung des Internet der Dinge
Die EU-Kommission sieht das Internet der Dinge als wichtige Dimension im Rahmen der Internet-Wirtschaft der Zukunft. Um die Wettbewerbsposition der europäischen Wirtschaft zu stärken, sollen der globale Regulierungsrahmen und die Architektur dieser kritischen Infrastruktur frühzeitig mit geprägt werden. Dabei liegt ein Schwerpunkt darauf, die weitere Entwicklung der Technologie zu fördern und dafür zu sorgen, dass Unternehmen und Bürger in vollem Umfang von der Entwicklung des Internet der Dinge profitieren können. Forschung und Entwicklung kommen in diesem Zusammenhang große Bedeutung zu. Die EU-Kommission sieht deshalb eine Verstärkung der Aktivitäten im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms als bedeutsam an. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten des neugeschaffenen Competition and Innovation Programme ausgeschöpft werden, z.B. durch die Förderung sogenannter Thematischer Netzwerke.
Im Herbst 2008 hat die EU-Kommission in einer Online-Konsultation zu Stellungnahmen über ein Arbeitspapier zum Internet der Dinge aufgerufen. Darin wird deutlich, dass die Entwicklung des Internet der Dinge ein langer Prozess ist. Vieles ist bislang nur Vision, deren Umsetzung noch fehlt. Einzelne Anwendungen sind zwar schon nahe an der Produktreife, erschaffen alleine aber noch kein Internet der Dinge. Deswegen bedarf es eines schrittweisen Prozesses, der die Entwicklung begleitet, fördert und zusammenführt. Dafür wird es von großer Bedeutung sein, alle Interessengruppen zu beteiligen und untereinander zu vernetzen. Zu frühe Festlegungen könnten den Prozess verlangsamen oder sogar ganz gefährden. Die Zusammenarbeit von Initiativen, Institutionen, Forschung, Wirtschaft und Politik bietet eine hervorragende Basis, um den nötigen Austausch zu ermöglichen. Das Informationsforum RFID hat gemeinsam mit anderen Verbänden der deutschen Wirtschaft in einem Positionspapier Stellung zu den einzelnen Punkten des Arbeitspapiers genommen.






